Nach langen Verhandlungen hat der Rat der EU das Omnibus-I-Paket am 24. Februar 2026 endgültig bestätigt. Es ändert die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) grundlegend. Unsere Beiträge aus dem Herbst 2025 geben damit nicht mehr den aktuellen Stand wieder.
CSRD: Nur noch sehr große Unternehmen
- Berichtspflichtig sind EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz.
- Der weit überwiegende Teil der bisher erfassten Unternehmen fällt heraus, ebenso börsennotierte KMU.
- Für kleinere Geschäftspartner gilt ein Schutz vor ausufernden Datenanfragen (Value-Chain-Cap, Maßstab ist der freiwillige VSME-Standard).
- In Deutschland steht das Umsetzungsgesetz noch aus; formal gilt bis dahin das bisherige Recht.
CSDDD und Lieferkettengesetz
- Die CSDDD gilt künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz; die Umsetzungsfrist wurde verlängert.
- Das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) wird entschlackt: Das BAFA prüft keine Unternehmensberichte mehr, die Sorgfaltspflichten selbst gelten weiter. Die Gesetzesänderung ist im parlamentarischen Verfahren.
Was das für den Mittelstand bedeutet
Die gesetzliche Pflicht fällt für die meisten Unternehmen weg – die Erwartungen von Kunden, Banken und Fördergebern bleiben. Wer seine Energie-, CO₂- und Sozialdaten kennt, kann Anfragen schnell beantworten und Nachhaltigkeit glaubwürdig kommunizieren. Für Bäckereien bietet die Greenbaker-Zertifizierung dafür einen branchenspezifischen Rahmen.
Quellen
- PwC Viewpoint: „Omnibus“ directive finalised
- envoria: CSRD in 2026 – aktueller Stand nach Omnibus I
- BAFA: Berichtspflicht nach dem Lieferkettengesetz
- Deutscher Bundestag: Vorlagen zum Lieferkettengesetz debattiert (Januar 2026)
Stand: 23. Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Sprechen Sie uns an, wenn Sie wissen möchten, was die Änderungen für Ihr Unternehmen bedeuten.