Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Mit Modul 2 der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft werden Unternehmen beim Umstieg auf erneuerbare Wärmequellen unterstützt. Gefördert werden Investitionen in moderne Anlagen, die Prozesswärme nachhaltig erzeugen und so Energiekosten sowie CO₂-Emissionen deutlich reduzieren.

Was wird über Modul 2 gefördert?

Im Rahmen von Modul 2 werden der Erwerb und die Installation von Anlagen zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien bezuschusst. Voraussetzung ist, dass die erzeugte Wärme zu mindestens 50 % in industriellen oder gewerblichen Prozessen genutzt wird – etwa in der Produktion, Verarbeitung oder bei Dienstleistungen.

Gefördert werden unter anderem:

Solarkollektoranlagen zur direkten Wärmeerzeugung
Wärmepumpen, betrieben mit erneuerbarem Strom
Geothermie-Anlagen (oberflächennah oder tief)
Biomassefeuerungsanlagen
KWK-Anlagen, die erneuerbare Energieträger wie Biomasse, Sonne oder Geothermie nutzen

Förderhöhe: Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Förderquote richtet sich nach Unternehmensgröße:

Kleine Unternehmen: bis zu 60 % Zuschuss

Mittlere Unternehmen: bis zu 50 % Zuschuss

Große Unternehmen (kein KMU): bis zu 40 % Zuschuss 

Für Biomasseanlagen gelten teilweise reduzierte Fördersätze.

Der maximale Zuschuss pro zusammenhängendem Vorhaben beträgt bis zu 20 Millionen Euro.

Unser Service: Unterstützung von der Idee bis zum Antrag

Wir begleiten Sie bei der Akquise und Umsetzung Ihrer Förderprojekte:

Prüfung der Förderfähigkeit
Auswahl der passenden Technologie
Erstellung der erforderlichen Unterlagen
Unterstützung bei Antragstellung und Umsetzung