Modul 4: Basisförderung für effiziente Anlagen und Prozesse
Mit der Basisförderung in Modul 4 können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gezielt Investitionen in energie- und ressourceneffiziente Anlagen fördern lassen. Der Vorteil: Für bestimmte Anlagenkategorien ist kein umfangreiches Einsparkonzept erforderlich.
Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen, bei denen bestehende, ineffiziente Bestandsanlagen durch moderne, effizientere Komponenten ersetzt werden. Voraussetzung für die Antragstellung ist der Nachweis, dass der Endenergiebedarf durch den Austausch um mindestens 15 Prozent sinkt.
Was wird über Modul 4 gefördert?
Im Rahmen der Basisförderung werden der Erwerb sowie die Installation oder Montage von Anlagen aus festgelegten Kategorien bezuschusst. Dazu zählen unter anderem:
✓ elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
✓ Spritzgießmaschinen
✓ Optimierungsmaßnahmen an Biogasanlagen
✓ Lackierkabinen
✓ Wasserstrahlschneidanlagen und Laserschneider
✓ Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
✓ elektrisch betriebene Backöfen für Lebensmittel
✓ Werkzeugmaschinen
✓ Pellet- und Brikettierpressen
✓ Geschirrspülmaschinen
✓ Kinoprojektoren
✓ handgeführte elektrische Schweißgeräte
✓ Kühlmöbel für Lebensmittel
✓ Solarien
Förderhöhe: Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Zuschusshöhe richtet sich nach der Unternehmensgröße:
Kleine Unternehmen: 15 % Zuschuss
Mittlere Unternehmen: 10 % Zuschuss
Unternehmen ohne KMU-Status: nicht antragsberechtigt
Weitere Rahmenbedingungen:
Mindestinvestition: 10.000 Euro pro Maßnahme
Maximaler Zuschuss: bis zu 20 Millionen Euro für zusammenhängende Maßnahmen
Auch bei Aufteilung auf mehrere Anträge gilt die maximale Gesamtsumme pro Vorhaben.
Unser Service: Unterstützung von der Idee bis zum Antrag
Wir begleiten Sie bei der Akquise und Umsetzung Ihrer Förderprojekte:
✓ Prüfung der Förderfähigkeit
✓ Auswahl der passenden Technologie
✓ Erstellung der erforderlichen Unterlagen
✓ Unterstützung bei Antragstellung und Umsetzung