Modul 4: Basisförderung für effiziente Anlagen und Prozesse

Mit der Basisförderung in Modul 4 können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gezielt Investitionen in energie- und ressourceneffiziente Anlagen fördern lassen. Der Vorteil: Für bestimmte Anlagenkategorien ist kein umfangreiches Einsparkonzept erforderlich.

Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen, bei denen bestehende, ineffiziente Bestandsanlagen durch moderne, effizientere Komponenten ersetzt werden. Voraussetzung für die Antragstellung ist der Nachweis, dass der Endenergiebedarf durch den Austausch um mindestens 15 Prozent sinkt.

Was wird über Modul 4 gefördert?

Im Rahmen der Basisförderung werden der Erwerb sowie die Installation oder Montage von Anlagen aus festgelegten Kategorien bezuschusst. Dazu zählen unter anderem:

elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
Spritzgießmaschinen
Optimierungsmaßnahmen an Biogasanlagen
Lackierkabinen
Wasserstrahlschneidanlagen und Laserschneider
Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
elektrisch betriebene Backöfen für Lebensmittel
Werkzeugmaschinen
Pellet- und Brikettierpressen
Geschirrspülmaschinen
Kinoprojektoren
handgeführte elektrische Schweißgeräte
Kühlmöbel für Lebensmittel
Solarien

Förderhöhe: Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Zuschusshöhe richtet sich nach der Unternehmensgröße:

Kleine Unternehmen: 15 % Zuschuss

Mittlere Unternehmen: 10 % Zuschuss

Unternehmen ohne KMU-Status: nicht antragsberechtigt

Weitere Rahmenbedingungen:

Mindestinvestition: 10.000 Euro pro Maßnahme

Maximaler Zuschuss: bis zu 20 Millionen Euro für zusammenhängende Maßnahmen

Auch bei Aufteilung auf mehrere Anträge gilt die maximale Gesamtsumme pro Vorhaben.

Unser Service: Unterstützung von der Idee bis zum Antrag

Wir begleiten Sie bei der Akquise und Umsetzung Ihrer Förderprojekte:

Prüfung der Förderfähigkeit

Auswahl der passenden Technologie

Erstellung der erforderlichen Unterlagen

Unterstützung bei Antragstellung und Umsetzung