Individuelle Beratung durch unsere Experten

Unsere Experten arbeiten eng mit unseren Kunden zusammen, um deren individuelle Anforderungen und Ziele genau zu verstehen und bestmöglich zu berücksichtigen.

Fördermittel und Forschungszulage

Förderprogramme können dazu beitragen, bestehende Hürden bei der Umsetzung von Projekten zu überwinden und Vorhaben schneller zu realisieren. Besonders die Forschungszulage eignet sich als strategische Grundlage einer nachhaltigen Fördermittelstrategie, da sie Unternehmen kontinuierlich Fördermittel von mehreren Mio. Euro pro Geschäftsjahr sichern kann.

Sustainery-Institut begleitet Ihr Unternehmen ganzheitlich im Förderprozess. Zunächst analysieren wir detailliert, welche Förderprogramme optimal zu Ihren Projekten und unternehmerischen Tätigkeiten passen. Auf dieser Basis entwickeln wir individuelle Strategien, die exakt auf Ihre fachlichen Anforderungen sowie Ihre wirtschaftlichen Ziele abgestimmt sind. Dabei berücksichtigen wir sowohl inhaltliche als auch organisatorische und strukturelle Rahmenbedingungen.

Unser Ziel ist es, Sie bestmöglich bei der Beantragung von Fördermitteln zu unterstützen. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess – von der Konzeption über die Antragstellung bis hin zur Kommunikation mit den zuständigen Stellen. Dank unserer umfassenden Kenntnisse verschiedenster Förderprogramme sowie unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit Projektträgern helfen wir Ihnen, Ihr Potenzial vollständig auszuschöpfen und Fördermöglichkeiten erfolgreich zu nutzen.

1. Identifikation

Analyse der unternehmerischen Tätigkeit und der relevanten Projektthemen, kontinuierliches Screening geeigneter Förderprogramme sowie Bewertung der Förderwahrscheinlichkeit (Call-Fit & Budget).

2. Konzeption & Proposal Drafting

Zusammenstellung eines geeigneten Konsortiums (falls erforderlich) sowie Erstellung eines überzeugenden Förderantrags.

3. Beantragung

Einreichung des Antrags und Bearbeitung möglicher Rückfragen oder Nachforderungen durch die Projektträger.

Ablauf einer Fördermittelbeantragung

Vielen Unternehmen ist nicht bewusst, dass sie im Rahmen ihrer täglichen Tätigkeit förderfähige Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten durchführen. Für diese können sie eine attraktive steuerliche Förderung in Form der Forschungszulage in Anspruch nehmen.

Bei Gewinnen wird die Zulage mit der Ertragsteuerschuld verrechnet. In Verlustphasen erfolgt eine vollständige Auszahlung, wodurch beispielsweise Reinvestitionen ermöglicht werden. Unser erfahrenes Team aus Ingenieuren und Wissenschaftlern unterstützt Sie bei der erfolgreichen Beantragung der Forschungszulage.

Forschungszulage im Überblick

Unternehmen können mit der Forschungszulage rückwirkend bis zu 4,2 Mio. Euro pro Jahr für Forschungs- und Entwicklungskosten erhalten. Grundlage ist das Forschungszulagengesetz (FZulG), das seit dem 1. Januar 2020 gilt und für alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen relevant ist.

Die jährliche Bemessungsgrundlage für förderfähige Kosten beträgt bis zu 12 Mio. Euro pro Unternehmensverbund und Geschäftsjahr bei einer Förderquote von 25 Prozent (35 Prozent für KMU). Für Projekte ab dem 2. Januar 2026 können Gemein- und Betriebskosten pauschal mit 20 Prozent angesetzt werden.

Die Forschungszulage wird auf die Ertragsteuerschuld angerechnet oder – bei Verlusten – ausgezahlt. Grundsätzlich sind alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsprojekten förderfähig.

Entwicklung und Optimierung von Maschinen, Komponenten, Verfahren oder Materialien

Entwicklung neuer digitaler Dienstleistungen und Prozesse

Konstruktion und Erprobung von Prototypen, Werkzeugen oder erstmalig eingesetzten Komponenten

Entwicklung innovativer Methoden zur Effizienzsteigerung (z. B. Energie-, Material- oder Kosteneffizienz)

Warum einen Experten für das FZulG hinzuziehen?

Die Erstellung des technischen Dossiers sowie die Bearbeitung von Nachforderungen durch Projektträger erfordern ein fundiertes Verständnis förderfähiger Forschungs- und Innovationstätigkeiten gemäß dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG). Zudem müssen bei der Einreichung beim zuständigen Finanzamt sämtliche Nachweise revisionssicher erbracht werden.

Sustainergy-Institut verfügt über umfangreiche Erfahrung aus zahlreichen erfolgreich begleiteten Anträgen und kennt die Anforderungen sowie die Abgrenzungen des Forschungszulagengesetzes genau. So wird sichergestellt, dass alle förderfähigen Aktivitäten identifiziert und vollständig geltend gemacht werden.

Welche Kosten sind förderfähig?

Im Rahmen der Forschungszulage können folgende Kosten berücksichtigt werden:

Lohnsteuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn einschließlich steuerfreier Arbeitgeberbeiträge zur Zukunftssicherung für F&E-Personal

Externe F&E-Aufwendungen

Investitionskosten (CAPEX) in Form anteiliger Abschreibungen während der Projektlaufzeit