Leider ist für die meisten ehemals betroffenen Unternehmen (nicht kapitalmarktorientiert und keine Bank oder Versicherung ABER über 1.000 Mitarbeiter) noch immer keine klare, belastbare und verlässliche Regelung getroffen worden. Diese Unternehmen „hängen“ somit noch immer in der Schwebe. In unseren Gesprächen stellen wir dabei immer wieder fest, dass diese Unternehmen bzw. deren Unternehmer zwar durchaus im Bereich der unternehmerischen Nachhaltigkeit aktiv sind und sich auch deren Chancen und Risiken bewusst sind – was ihnen jedoch fehlt sind transparente Vorgaben. Solche Unternehmen sind „Hochseeschiffe“ und keine „Speedboote“. Bei der CSRD geht es auch sehr viel um Strukturen und Verfahren im Unternehmen. Diese einzuführen und umzusetzen bedarf es neben qualifiziertem Personal auch Zeit. Zeit zur Integration, Zeit für internes Marketing um auch alle mitzunehmen, Zeit zum Aufbau von Strukturen und Bewusstsein für diese offiziellen Reglementierungen und Verfahren. 

Es gibt kein erfolgreiches Unternehmen auf dem Markt, welches nicht im Bereich unternehmerischer Nachhaltigkeit aktiv ist. Die Frage ist halt mit welcher Ausprägung. 

Gerade in der aktuellen Zeit welche wirtschaftlich eher angespannt zu nennen ist, bedarf es für die Unternehmen verlässliche Vorgaben. Gerade die ehemals visionären Unternehmen die Vorreiter im Bereich CSRD und LkSG waren, fühlen sich von der Politik alleine gelassen. War doch der bürokratische Aufwand im Verhältnis zum unternehmerischen Nutzen bei der ursprünglichen Version des CSRD (1.176 ESRS) und LkSG überproportional hoch. Daher ist unser Eindruck, dass aktuell die Mehrheit der Unternehmen eher verhalten reagiert und abwartet, was denn nachher tatsächlich politisch umgesetzt und von den Unternehmen gefordert wird.

Wie eingangs erwähnt heißt das nicht, dass diese Unternehmen nicht im CSR aktiv sind. Aber es heißt, dass die Unternehmen in der Dokumentation ihrer CSR Aktivitäten eher verhalten und abwartend agieren.  Bereits eingeführte Strukturen und Verfahren grundlegend zu ändern, ist oftmals aufwändiger als diese erstmalig einzuführen. 

Es ist schade das die Politik es leider wieder einmal versäumt hat, Vertrauen und Verlässlichkeit bei unseren Unternehmen zu schaffen. Ein „weiter so“ können wir uns nicht leisten, aber ein Motivationsschub für Veränderung war dieses Signal aus Berlin definitiv nicht.

Bundesministerium der Justiz, „Gesetzgebungsverfahren: CSRD-Umsetzungsgesetz“, Regierungsentwurf vom 3. September 2025. Online verfügbar unter: bmj.de